Zweitbestattung

 

 

Bussmer & Orben

Bei einer weiteren Bestattung in ein bereits vorhandenes Grab ist oftmals nötig, das die vorhandene Grabanlage teilweise oder komplett abgebaut werden muss.
 
Die Friedhofsverwaltung entscheidet in jedem einzelnen Fall darüber, was abgebaut werden muss.
Manchmal ist es ausreichend, wenn beispielsweise nur das Fußteil und ein Seitenteil weg muss oder möglicherweise nur eine eventuell vorhandene Abdeckplatte.
 
Wir sind bestrebt, die Kosten für die Angehörigen so gering wie möglich zu halten.
Die Nachbeschriftung für ein Grabdenkmal beispielsweise erfolgt direkt vor Ort auf dem Friedhof, wenn der Stein von Seiten der Friedhofsverwaltung nicht abgebaut werden muss.
 
In der Regel sollte der Wiederaufbau bei einer Erdbestattung nach dem Ablauf einer Frostperiode erfolgen.
Die Teile der Grabanlage, die abgebaut wurden, lagern wir sicher auf unserem Werksgelände 15 Monate kostenlos für Sie.
 
Selbstverständlich gilt diese Leistung auch dann, wenn die Grabanlage nicht von uns geliefert wurde.
 
Wenn Sie weitere Informationen dazu benötigen, rufen Sie uns einfach an.
Wir beraten Sie gerne.